Kanzlei

für Familienunternehmen

Welzer|Friz

Rechtsanwälte und Steuerberater
für Familienunternehmen und
Unternehmerfamilien

Wir sind eine auf die Beratung von Familienunternehmen und Unternehmerfamilien spezialisierte Kanzlei. Wir beraten und begleiten Sie umfassend in allen wesentlichen rechtlichen, steuerlichen und persönlichen Belangen unter Berücksichtigung des Unternehmens, der familiären Situation und entwickeln zukunftsfähige und steueroptimierte Strategien und Lösungen für das Unternehmen und das Familienvermögen.

Die rechtsgebiet­übergreifende und insbesondere das Steuerrecht umfassende Gestaltungs- und Strukturberatung gehört zu unserer Kernkompetenz. Hierzu zählt neben der umfassenden steuerlichen Beratung und der steuerlichen Optimierung von Unternehmens- und Vermögensstrukturen insbesondere auch die Unternehmensnachfolge, die private Nachfolgeplanung sowie die internationaler Steuerplanung über Stiftungs- und Truststrukturen. Daneben unterstützen wir Sie bei gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen und bei der Beilegung innerfamiliärer oder gesellschaftsrechtlicher Streitigkeiten.

Dabei verfolgen wir einen ganzheitlichen Beratungsansatz, der das Unternehmen, die Unternehmerfamilie sowie das Privatvermögen einschließt und steuerliche, rechtliche und betriebswirtschaftliche Aspekte berücksichtigt. Zu unseren nationalen und internationalen Mandanten gehören Familienunternehmen, Unternehmerfamilien, vermögende Privatpersonen sowie Manager und Vorstände großer Unternehmen und Stiftungen. Für sie entwickeln wir wirtschaftliche und nachhaltige Lösungen mit dem nötigen Fingerspitzengefühl für ihre persönlichen und familiären Anforderungen. Neben der gestaltenden Beratung nehmen wir auch Beirats- und Aufsichtsratsmandate wahr und sind mit den besonderen Herausforderungen familiärer Konflikte vertraut. So vertreten wir Sie auch im Rahmen von Gesellschafterkonflikten -sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Hierbei sind wir stets darauf bedacht, wirtschaftlich sinnvolle Lösungen zu entwickeln.

Kompetenzen

Tätigkeitsbereiche

Wir beraten und unterstützen bei komplexen steuerlichen Themen, im Rahmen der Steueroptimierung,  der steueroptimierten Unternehmensnachfolge und der Nachfolgeplanung sowie im Erbrecht, zur internationalen Steuerplanung über Stiftungs- und Truststrukturen im Gesellschaftsrecht sowie zum Immobilenrecht.

Die Beratung im Steuerrecht gehört zu unserer Kerndisziplin. Ausgangspunkt ist dabei immer eine sorgfältige Analyse des Status quo und darauf aufbauend der Ermittlung der sich daraus ergebende Gestaltungsmöglichkeiten, insbesondere im Rahmen der steueroptimierten Strukturberatung. Wir beraten insbesondere bei der Rechtsformwahl, beim Aufbau oder bei der Änderung der Unternehmensstruktur sowie bei Veränderungen im Gesellschafterbestand. Zugleich unterstützen wir Familienunternehmen bei ihren Expansions- und Nachfolgeplänen und beraten in diesem Zusammenhang zur steuerlichen Strukturierung von Unternehmenskäufen, -verkäufen, Joint Ventures und Umstrukturierungen. Darüber hinaus begleiten wir unsere Mandanten bei komplexeren Betriebsprüfungen und vertreten notfalls auch die Interessen unserer Mandanten vor den Finanzgerichten bis zum Bundefinanzhof.

Zu den Schwerpunkten unserer Beratung gehört die maßgeschneiderte und steueroptimierte Nachfolgeplanung. Wir beraten Sie insbesondere bei der steueroptimierten Übergabe des Vermögens zu Lebzeiten und von Todes wegen (Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsgestaltungen, vorweggenommenen Erbfolge, Stiftungen, Trusts usw.).

Insbesondere die Sicherung der Nachfolge von Familienunternehmen unter gleichzeitiger Absicherung (rechtlich und finanziell) der Unternehmerfamilie zählt zu den bedeutendsten Herausforderungen für Familienunternehmer. Wir unterstützen Sie als Familienunternehmer daneben deshalb insbesondere bei der Unternehmensnachfolge und Notfallvorsorge und stellen sicher, dass Sie jederzeit über eine maßgeschneiderte und steueroptimierte Nachfolgeplanung verfügen, die die Fortführung des Familienunternehmens sicherstellt.

Gerne berücksichtigen wir bei der Unternehmensnachfolgeplanung auch die möglichen Alternativen zur familieninternen Nachfolge, wie den Verkauf des Familienunternehmens, die Fortführung durch ein externes Management oder Stiftungslösungen. Unsere Gestaltungen sind fachlich fundiert und zugleich kreativ, rechtssicher, streitvermeidend und steueroptimiert. Unsere Expertise umfasst alle mit einer Vermögensnachfolge im Zusammenhang stehenden erbrechtliche, gesellschaftsrechtliche, ertrag- und erbschaftsteuerlichen sowie grunderbsteuerlichen Aspekte. Daneben nehmen wir Ihre Interessen in Erbauseinandersetzungen wahr und vertreten Sie im Rahmen von Gerichtsverfahren. Darüber hinaus sind wir auch in der Nachlassabwicklung tätig und üben regelmäßig auch das Amt des Testamentsvollstreckers aus.

Mit der wachsenden Globalisierung und Mobilität der Unternehmen und derer Gesellschafter haben auch die Berührungspunkte zum Ausland zugenommen, die nicht nur Chancen, sondern auch beträchtliche Risiken mit sich bringen. Zu nennen sind etwa die Ferienimmobilie im Ausland, der Weg- und Zuzug von Gesellschaftern, die Konfrontation mit einer möglichen Doppelbesteuerung oder aber auch der Erwerb oder die Gründung von Auslandsgesellschaften. Darüber hinaus besteht in einer Vielzahl von Fällen die Notwendigkeit, die rechtlichen und steuerlichen Folgen auch mit Beratern im Ausland abzustimmen. Wir verfügen über ein umfangreiches Netzwerk zu profilierten ausländischen Kanzleien, mit welchen wir in grenzüberschreitenden Konstellationen zusammenarbeiten. Häufig werden wir auch von ausländischen Kollegen bei grenzüberschreitenden Nachfolgeplanungen und/oder Nachlassabwicklungen hinzugezogen. Oftmals stehen dabei ausländische Stiftungen und/oder Trusts im Mittelpunkt, bei denen eine Vielzahl von rechtlichen und steuerlichen Fragestellungen geklärt werden müssen.

Mit der Asset Protection sollen Vermögenswerte vor einem Verlust durch den Zugriff Dritter geschützt werden. Haftungsrisiken bestehen insbesondere für Gesellschafter, aber auch für Geschäftsführer, Vorstände und Aufsichtsratsmitglieder. Wir suchen mit unseren Mandanten nach geeigneten Strukturen, um die Haftungsrisiken der operativen Gesellschaften zu kanalisieren und das wertvolle Unternehmensvermögen von diesen Haftungsrisiken abzuschirmen. Darüber beraten wir unsere Mandanten auch bei Stiftungsgestaltungen oder anderweitigen Vermögensübertragen zum Schutz von Vermögenswerten.

Wir beraten und begleiten Sie von der Wahl der optimalen Rechtsform, über strukturelle gesellschaftsrechtliche Fragen, bei der Gestaltung von Gesellschaftsverträgen und Pool- sowie Stimmbindungsvereinbarungen bis hin zur steueroptimierten Strukturierung von Familienunternehmen, bei Umwandlungen und Umstrukturierungen sowie beim Kauf und Verkauf von Unternehmen und Beteiligungen. Ebenso beraten und vertreten wir Sie im Rahmen der Geltendmachung von Gesellschafterechten und der Vermeidung und Lösung von Gesellschafterkonflikten, welche sich insbesondere nicht selten im Zusammenhang mit einer Unternehmensnachfolge entzünden. Gerade in Familienunternehmen werden Streitigkeiten aufgrund der familiären Bindung besonders emotional geführt. Hier unterstützen wir Sie sowohl im Vorfeld im Rahmen der Streitvermeidung als auch – wenn sich ein Gesellschafterstreit nicht vermeiden lässt - im Rahmen der außergerichtlichen und auch gerichtlichen Streitbeilegung.

Abgerundet wird unser Beratungsspektrum durch die Beratung in Zusammenhang mit der Implementierung und Gestaltung von Familienverfassungen. Gerade im Zuge der Generationennachfolge können die Vorstellungen über die langfristige Strategie des Unternehmens und des Familienvermögens unterschiedlich sein. Eine Familienverfassung kann dabei helfen, eine dauerhafte Absicherung des Familienvermögens und des Familienunternehmens über mehrere Generationen hinweg sicherzustellen und die Stärkung des Zusammenhalts der Familie und die Vermeidung von Konflikten fördern.

Immobilien sind heute mehr denn je ein bedeutender Bestandteil der privaten Vermögensbildung und des unternehmerischen Erfolges. Der Aufbau, der Schutz und die profitable und steueroptimierte Nutzung von Immobilien setzt dabei eine individuelle und fundierte rechtliche und steuerliche Beratung voraus. Wir unterstützen Sie deshalb sowohl bei der der gesellschaftsrechtlichen Strukturierung von Immobilienvermögen, bei der Steueroptimierung von Immobilienvermögen, bei Immobilientransaktionen und bei der Asset Protection von Immobilienvermögen (Gestaltungen zum Schutz des Immobilienvermögens vor dem Zugriff von Gläubigern oder im Fall der Scheidung, etc.).

Im Familienrecht beraten wir schwerpunktmäßig zu Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen. Dabei berücksichtigen wir nicht nur die Aspekte des Scheidungsschutzes und der Haftungsminimierung. Vielmehr können Eheverträge und Scheidungsfolgenvereinbarungen auch hervorragende Instrumente der Steuergestaltung sein, die bei fundierter Beratung bspw. eine steuerfreie Übertragung von erheblichen Vermögenswerten zwischen Ehegatten möglich machen können.

Aufsichtsräte und Beiräte können bei entsprechender Organisation ein hilfreiches Organ von Gesellschaften sein. Selbst in mittelständischen Unternehmen können freiwillige Aufsichts- oder Beiräte hilfreichen externen Input geben und sicherstellen, dass insbesondere die Vorstellungen der Unternehmerfamilie unternehmerisch umgesetzt werden und dass auch bei einer externen Geschäftsführung der Einfluss der Unternehmerfamilie auf die wesentlichen Weichenstellungen sichergestellt wird. Auch lassen sich durch die Implementierung von Aufsichts- oder Beiräten häufig Konflikte zwischen mehreren Familien-/ oder Gesellschafterstämmen vermeiden. Viele Familienunternehmen verfügen deshalb heute über ein Aufsichtsgremium, um den Einfluss der Unternehmerfamilie auf die Unternehmenspolitik und die wesentlichen Entscheidungen sicherstellen zu können. Wir beraten und begleiten Sie bei der rechtlichen Ausgestaltung und Implementierung von Aufsichts-/ oder Beiräten und stehen auch selbst als Aufsichtsräte oder Beiräte zur Verfügung.

Anwälte & Steuerberater

Unsere Anwälte & Steuerberater

Die Anwälte & Steuerberater von Welzer|Friz verfügen über höchste fachliche Expertise und langjährige Erfahrung. Erfahren Sie mehr über die Köpfe hinter Welzer|Friz. Wir freuen uns Sie kennenzulernen.

Mehr erfahren

Dr. Timo Welzer

Geschäfts­führender Gesell­schafter

Rechtsanwalt
Fach­anwalt für Steuer­recht
Fach­berater für Unternehmens­nach­folge
Diplom-Betriebs­wirt (BA)

Dr. Fabian Friz

Geschäfts­führender Gesell­schafter

Rechtsanwalt

Gerrit Woerner

Gesellschafter

Steuer­berater
Diplom-Betriebs­wirt (BA)

Marcus Schilling

Gesellschafter

Steuer­berater
Diplom-Betriebs­wirt (BA)

Kontakt

Wir sind gerne für Sie da